Seit 1. März 1999 ist es
möglich, die Führerscheinausbildung der Klasse B bereits
nach dem 16. Geburtstag zu beginnen. Die Prüfung kann
somit ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen
erfüllt werden:
Der/die
Erziehungsberechtigte muss die erforderliche geistige
Reife und soziale Verantwortung des/der BewerberIn
bestätigen.
Bei den
Ausbildungsfahrten (insgesamt mindestens 3000 km) hat
immer eine Begleitperson mitzufahren.
Die Begleitperson muss
seit mindestens sieben Jahren den Führerschein der
Klasse B besitzen und darf in den letzten drei Jahren
keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben.
Die Begleitperson hat
in einem besonderen Naheverhältnis zu dem/der BewerberIn
zu stehen (z.B. Eltern, Tante).
Wenn es sich bei der
Begleitperson nicht um den/die Erziehungsberechtigte/n
handelt, ist eine Zustimmungserklärung
desselben/derselben einzuholen und im Antrag die
erforderliche geistige Reife und soziale Verantwortung
des/der BewerberIn durch den/die Erziehungsberechtigte/n
zu bestätigen.
Folgende Bedingungen
gelten während der Ausbildungsfahrten:
Eine Alkoholgrenze von
0,1 Promille sowohl für den/die FührerscheinkandidatIn
als auch für die Begleitperson.
Das Fahrzeug ist vorne
und hinten mit einem hellblauen Schild mit weißer
Aufschrift "L17" (160x320mm) und ein weißes Schild mit
der schwarzen Aufschrift "Ausbildungsfahrt" zu
kennzeichnen.
Handbremse und
Zündschloß müssen vom Beifahrersitz aus durch die
Begleitperson betätigt werden können.
Die
Geschwindigkeitsgrenzen für
L17-FahrerInnen wurden mit 01.10.2002
aufgehoben (sowohl während
der Ausbildung als auch nach der Prüfung).
Überblick über den
Ausbildungsablauf:
Anmeldung in der
Fahrschule
Antrag auf
"Bewilligung von Ausbildungsfahrten und Erteilung einer
vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B gem. §19
FSG"
bei
Bundespolizeidirektion (in Wien beim Verkehrsamt) bzw.
bei den Bezirksverwaltungsbehörden
(Bezirkshauptmannschaft des Wohnortes)
mitzubringende
Dokumente
Antragsformular
Geburtsurkunde
Meldezettel
amtlicher
Lichtbildausweis
zwei gleiche
Passfotos
Gutachten eines in
der Liste eingetragenen Arztes (Herz-Kreislauf sowie
neurologische Untersuchung
Test des Hör- und
Sehvermögens sowie Bewegungsfähigkeit des Bewerbers)
Zustimmungserklärung der Eltern
Grundausbildung in der
Fahrschule
besteht aus
theoretischem und praktischem Teil
Absolvierung wird
von der Fahrschule bestätigt, Bestätigung
muß der Bundespolizeidirektion bzw.
Bundesverwaltungsbehörde übermittelt werden
BewerberIn muß das
16. Lebenjahr erfüllt haben
Begleitperson muß an
der Grundausbildung nicht teilnehmen
Ausbildungsfahrten mit
der Begleitperson (mindestens 3000km) und Führung eines
Fahrtenprotokolls
Begleitende Schulung
in der Fahrschule (nach 1000km und 2000km)
besteht aus
praktischem Teil und und einem persönlichen Gespräch
Begleitperson muß
teilnehmen
Fahrtenprotokolle
sind mitzunehmen
Perfektionsschulung in
der Fahrschule und Anmeldung zur Fahrprüfung
nach mindestens
3000km Fahrpraxis
Bestätigungen über
Perfektionsschulungen und Fahrtenprotokolle müssen bei
Bundespolizeidirektion bzw. Bezirksverwaltungsbehörde
vorgelegt werden, damit die Anmeldung zur
theoretischen und praktischen Prüfung erfolgen kann
Theoretische und
praktische Fahrprüfung
können ab dem 17.
Geburtstag abgelegt werden
Bedingungen nach
Erwerb der Lenkerberechtigung:
Kennzeichnung des KFZs
mit dem Schild "L17" bis zum 18. vollendeten Lebensjahr
Promillegrenze (0,1)
bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres
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